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Hebammenbetreuung im Wochenbett
Die Wochenbettbetreuung können wir für alle Frauen übernehmen, die bei uns
in der Schwangerschaft in Betreuung sind.
Bis zum Ende der zwölften Lebenswoche ihres Kindes können Sie Hebammenhilfe
in Anspruch nehmen. Wir begleiten Sie bei der Pflege des Neugeborenen, beraten
beim Stillen und Ernähren und überwachen die Rückbildungs- und
Heilungsprozesse der Mutter.
Die Hebamme kann in dieser Zeit bis zu 27 Wochenbettbesuche oder Beratungen
durchführen, die von den Krankenkassen bezahlt werden. Dies ist in der
Gebührenordnung verankert und wird direkt von uns mit der Kasse abgerechnet.
Nach zwölf Wochen können Sie nochmals bis zu acht Hebammenkontakte (Besuche
oder telefonischen Beratungen zu Ernährung oder bei Stillproblemen) bis zum Ende
der Stillzeit in Anspruch nehmen.
Kommt Ihr Kind in der Klinik zur Welt, informieren Sie bitte nach der Geburt, sobald
Sie wissen, wann Sie nach Hause kommen werden, ihre Nachsorgehebamme. Die
Telefonnummer dieser Kollegin vermerken wir in Ihrem Mutterpass. Sollte Ihre
Nachsorgehebamme einmal verhindert sein, so wird sie von einer Kollegin aus der
Praxis vertreten.
Die Nachuntersuchung laut Mutterschaftsrichtlinien kann auch in unserer Praxis
durchgeführt werden
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